was ist eine Börse? Eine Definition.
"Börse [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie
van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken
getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs
»Geldbeutel« (von spätlateinisch bursa) in Verbindung gebracht] die,
regelmäßige Zusammenführung von Kauf- und Verkaufsinteressen,
traditionell im Zuge des Zusammentreffens von Käufern und Verkäufern
(Präsenzbörse) an einem bestimmten Ort (Börsensaal, Börsenparkett) und
zu bestimmten Zeiten (Börsenzeit) oder durch Eingabe in ein
elektronischesHandelssystem (Computerbörse). Objekte des Börsenhandels
sind vertretbare (bewegliche) und austauschbare Sachen, die im Verkehr
nach Zahl, Maß oder Gewicht exakt bestimmt werden. Die Börse führt
Angebot und Nachfrage marktmäßig zusammen und gleicht sie aus durch
amtliche Festsetzung von Preisen (Kursen), zu denen möglichst viele
Geschäfte ausgeführt werden können.
Börsenarten: 1) Effektenbörsen oder Wertpapierbörsen für Aktien oder
festverzinsliche Wertpapiere, 2) Devisenbörsen, 3) Warenbörsen, an denen
entweder verschiedene vertretbare Waren, v. a. landwirtschaftliche
Erzeugnisse, gehandelt werden (Produktenbörsen) oder nur jeweils eine
Warengattung für standardisierte Welthandelsgüter (Spezialbörsen, z. B.
für Kaffee, Edelmetalle), 4) Terminbörsen, an denen besonders Derivate
gehandelt werden. Weiter existieren börsenähnlich organisierte Märkte,
u. a. Dienstleistungsbörsen für Geschäfte im Verkehrs- und
Versicherungsbereich, z. B. Schifffahrtsbörsen.
Organisationsstrukturen: Börsengeschäfte sind entweder Kassageschäfte,
das heißt Geschäfte, bei denen Lieferung und Zahlung innerhalb kürzester
Frist erfolgen müssen, oder Termingeschäfte. Rechtsgrundlage bilden das
Börsengesetz vom 21. 6. 2002 und das Wertpapierhandelsgesetz in der
Fassung vom 9. 9. 1998. Oberste Instanz in allgemeinen
Börsenangelegenheiten ist in Deutschland der Bundesfinanzminister. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übt die Rechts-
und Handelsaufsicht aus. Dem Börsenrat obliegen v. a. der Erlass einer
Gebühren- und einer Börsenordnung (Geschäftsordnung), die Bestellung und
Abberufung der Geschäftsführer und die Überwachung der Geschäftsführung.
Die Börsenordnung muss Bestimmungen über den Geschäftszweig, die
Organisation und die Handelsarten der Börsen, die Veröffentlichung der
Preise und Kurse (inklusive der ihnen zugrunde liegenden Umsätze) sowie
eine Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer enthalten. Bei
Wertpapierbörsen muss die Börsenordnung auch Bestimmungen über
Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und über
die Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise enthalten. Die Zulassung von
Wertpapieren wird zudem durch die Börsenzulassungs-VO geregelt.
Börsenusancen sind die Geschäftsbedingungen einer Börse; sie regeln die
Durchführung von Wertpapiergeschäften im Präsenz- sowie im
elektronischen Handel.
Die Börsenversammlung findet börsentäglich (in Deutschland montags bis
freitags) statt; die Handelszeit liegt zwischen 9 und 20 Uhr. Vorher und
nachher finden die nichtamtliche Vorbörse und Nachbörse statt.
Die Feststellung der Kurse im amtlichen Börsenverkehr erfolgt an den
Wertpapierbörsen nur für solche Wertpapiere, die ausdrücklich zum
Börsenhandel zugelassen sind. Die Skontroführer ermitteln den Kurs
laufend aus Angebot und Nachfrage. Die festgestellten Kurse werden im
amtlichen Kursblatt bekannt gegeben. Außer dem amtlichen Markt mit
strengen Zulassungsbestimmungen gibt es den geregelten Markt mit
leichteren Zulassungsvoraussetzungen und den privatrechtlich geregelten
Open Market (Freiverkehr, Markt für amtlich nicht notierte Werte).
Funktionen: Neben ihrer Bedeutung als Barometer für wirtschaftliche
Entwicklungen oder »Seismografen« für Wirkungen politischer Ereignisse
haben Börsen folgende wirtschaftliche Funktionen: Bewertung von
Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer Kursentwicklung; Anlegern von
Geldkapital ermöglichen die Wertpapierbörsen eine liquide, weil
jederzeit verwertbare Anlage, emittierende Schuldner erhalten
langfristige Kredite oder Geldkapital, Börsen erhöhen die nationale und
internationale Mobilität des Kapitals; im Außenhandel bieten
Devisenbörsen und Warenbörsen die Möglichkeit, sich durch Preis-
beziehungsweise Kurssicherungsgeschäfte (Hedging) gegen Preis-
beziehungsweise Kursschwankungen zu sichern, Zins- und Aktienkursrisiken
lassen sich durch entsprechende Kontrakte an Terminbörsen verringern.
Die Vernetzung der Informationssysteme ermöglicht heute einen
internationalen Wertpapierhandel »rund um die Uhr«. Seit 1991 gibt es
ein duales System von Präsenz- und Computerbörse (Xetra®).
Geschichte: Im späten Mittelalter wurde aus den ursprünglich formlosen
Zusammenkünften von Kaufleuten eine rechtlich geregelte Einrichtung,
teils durch Gesetzgebung, teils durch Gewohnheitsrecht und
Selbstverwaltung. Der Name Börse taucht erstmals im 16. Jahrhundert auf,
obwohl die Seestädte Sevilla, Cádiz und Lissabon bereits im 15.
Jahrhundert über Börsen (Lonja) verfügten. Die erste internationale
Börse hatte Antwerpen (1531). In Frankreich waren die ersten gesetzlich
organisierten Börsen die von Lyon, Toulouse (1546) und Rouen (1566);
Paris erhielt erst 1724 eine gesetzliche Börse. In London wurde 1566–70
die Royal Exchange (anfänglich The Bourse genannt) gegründet. In
Deutschland entstanden in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts Börsen in
Augsburg und Nürnberg, in der 2. Hälfte in Hamburg und Köln, Anfang des
17. Jahrhunderts in Königsberg (Pr), Lübeck, Frankfurt am Main und
Leipzig, Anfang des 18. Jahrhunderts in Berlin. Bis etwa 1866 standen
Berlin und Frankfurt am Main gleichbedeutend nebeneinander, dann erhielt
die Berliner Börse mehr und mehr eine überragende Stellung. Die Berliner
und alle Börsen in der sowjetischen Zone wurden 1945 geschlossen. In
Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen: Frankfurt am Main (führend),
Berlin (1950 wieder eröffnet), München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Hannover, Bremen; ferner Produktenbörsen.
Sekundärliteratur: E. Erlenbach u. F. Gotta: So funktioniert die Börse
(41999); H. E. Büschgen: Das kleine Börsenlexikon (222001); H. A.
Zimmermann: Geld, Bank, Börse. Lexikon der Kapitalanlage (Zürich 2003);
R. K. Grosjean: Börsen-ABC (72004)."
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1Quelle:
http://lexikon.meyers.de/meyers/Börse
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