was ist eine Börse? Eine Definition.

"Börse [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs »Geldbeutel« (von spätlateinisch bursa) in Verbindung gebracht] die, regelmäßige Zusammenführung von Kauf- und Verkaufsinteressen, traditionell im Zuge des Zusammentreffens von Käufern und Verkäufern (Präsenzbörse) an einem bestimmten Ort (Börsensaal, Börsenparkett) und zu bestimmten Zeiten (Börsenzeit) oder durch Eingabe in ein elektronischesHandelssystem (Computerbörse). Objekte des Börsenhandels sind vertretbare (bewegliche) und austauschbare Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht exakt bestimmt werden. Die Börse führt Angebot und Nachfrage marktmäßig zusammen und gleicht sie aus durch amtliche Festsetzung von Preisen (Kursen), zu denen möglichst viele Geschäfte ausgeführt werden können.

Börsenarten: 1) Effektenbörsen oder Wertpapierbörsen für Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, 2) Devisenbörsen, 3) Warenbörsen, an denen entweder verschiedene vertretbare Waren, v. a. landwirtschaftliche Erzeugnisse, gehandelt werden (Produktenbörsen) oder nur jeweils eine Warengattung für standardisierte Welthandelsgüter (Spezialbörsen, z. B. für Kaffee, Edelmetalle), 4) Terminbörsen, an denen besonders Derivate gehandelt werden. Weiter existieren börsenähnlich organisierte Märkte, u. a. Dienstleistungsbörsen für Geschäfte im Verkehrs- und Versicherungsbereich, z. B. Schifffahrtsbörsen.

Organisationsstrukturen: Börsengeschäfte sind entweder Kassageschäfte, das heißt Geschäfte, bei denen Lieferung und Zahlung innerhalb kürzester Frist erfolgen müssen, oder Termingeschäfte. Rechtsgrundlage bilden das Börsengesetz vom 21. 6. 2002 und das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung vom 9. 9. 1998. Oberste Instanz in allgemeinen Börsenangelegenheiten ist in Deutschland der Bundesfinanzminister. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übt die Rechts- und Handelsaufsicht aus. Dem Börsenrat obliegen v. a. der Erlass einer Gebühren- und einer Börsenordnung (Geschäftsordnung), die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer und die Überwachung der Geschäftsführung. Die Börsenordnung muss Bestimmungen über den Geschäftszweig, die Organisation und die Handelsarten der Börsen, die Veröffentlichung der Preise und Kurse (inklusive der ihnen zugrunde liegenden Umsätze) sowie eine Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer enthalten. Bei Wertpapierbörsen muss die Börsenordnung auch Bestimmungen über Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und über die Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise enthalten. Die Zulassung von Wertpapieren wird zudem durch die Börsenzulassungs-VO geregelt. Börsenusancen sind die Geschäftsbedingungen einer Börse; sie regeln die Durchführung von Wertpapiergeschäften im Präsenz- sowie im elektronischen Handel.

Die Börsenversammlung findet börsentäglich (in Deutschland montags bis freitags) statt; die Handelszeit liegt zwischen 9 und 20 Uhr. Vorher und nachher finden die nichtamtliche Vorbörse und Nachbörse statt.

Die Feststellung der Kurse im amtlichen Börsenverkehr erfolgt an den Wertpapierbörsen nur für solche Wertpapiere, die ausdrücklich zum Börsenhandel zugelassen sind. Die Skontroführer ermitteln den Kurs laufend aus Angebot und Nachfrage. Die festgestellten Kurse werden im amtlichen Kursblatt bekannt gegeben. Außer dem amtlichen Markt mit strengen Zulassungsbestimmungen gibt es den geregelten Markt mit leichteren Zulassungsvoraussetzungen und den privatrechtlich geregelten Open Market (Freiverkehr, Markt für amtlich nicht notierte Werte).

Funktionen: Neben ihrer Bedeutung als Barometer für wirtschaftliche Entwicklungen oder »Seismografen« für Wirkungen politischer Ereignisse haben Börsen folgende wirtschaftliche Funktionen: Bewertung von Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer Kursentwicklung; Anlegern von Geldkapital ermöglichen die Wertpapierbörsen eine liquide, weil jederzeit verwertbare Anlage, emittierende Schuldner erhalten langfristige Kredite oder Geldkapital, Börsen erhöhen die nationale und internationale Mobilität des Kapitals; im Außenhandel bieten Devisenbörsen und Warenbörsen die Möglichkeit, sich durch Preis- beziehungsweise Kurssicherungsgeschäfte (Hedging) gegen Preis- beziehungsweise Kursschwankungen zu sichern, Zins- und Aktienkursrisiken lassen sich durch entsprechende Kontrakte an Terminbörsen verringern. Die Vernetzung der Informationssysteme ermöglicht heute einen internationalen Wertpapierhandel »rund um die Uhr«. Seit 1991 gibt es ein duales System von Präsenz- und Computerbörse (Xetra®).

Geschichte: Im späten Mittelalter wurde aus den ursprünglich formlosen Zusammenkünften von Kaufleuten eine rechtlich geregelte Einrichtung, teils durch Gesetzgebung, teils durch Gewohnheitsrecht und Selbstverwaltung. Der Name Börse taucht erstmals im 16. Jahrhundert auf, obwohl die Seestädte Sevilla, Cádiz und Lissabon bereits im 15. Jahrhundert über Börsen (Lonja) verfügten. Die erste internationale Börse hatte Antwerpen (1531). In Frankreich waren die ersten gesetzlich organisierten Börsen die von Lyon, Toulouse (1546) und Rouen (1566); Paris erhielt erst 1724 eine gesetzliche Börse. In London wurde 1566–70 die Royal Exchange (anfänglich The Bourse genannt) gegründet. In Deutschland entstanden in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts Börsen in Augsburg und Nürnberg, in der 2. Hälfte in Hamburg und Köln, Anfang des 17. Jahrhunderts in Königsberg (Pr), Lübeck, Frankfurt am Main und Leipzig, Anfang des 18. Jahrhunderts in Berlin. Bis etwa 1866 standen Berlin und Frankfurt am Main gleichbedeutend nebeneinander, dann erhielt die Berliner Börse mehr und mehr eine überragende Stellung. Die Berliner und alle Börsen in der sowjetischen Zone wurden 1945 geschlossen. In Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen: Frankfurt am Main (führend), Berlin (1950 wieder eröffnet), München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover, Bremen; ferner Produktenbörsen.

Sekundärliteratur: E. Erlenbach u. F. Gotta: So funktioniert die Börse (41999); H. E. Büschgen: Das kleine Börsenlexikon (222001); H. A. Zimmermann: Geld, Bank, Börse. Lexikon der Kapitalanlage (Zürich 2003); R. K. Grosjean: Börsen-ABC (72004)."1

 

1Quelle:   http://lexikon.meyers.de/meyers/Börse

 

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